Freie Schornsteinfegerarbeiten

Freie Tätigkeiten:

Als Eigentümer oder Eigentümerinnen von
Haus- und Wohnungseigentum oder als Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können Sie einen Schornsteinfeger aus Ihrer Umgebung für folgende freie Tätigkeiten beauftragen:
  • Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
  • Messen der Abgaswerte
  • Kehren des Schornsteins

Erforderliche Unterlagen:
  • Feuerstättenbescheid
Im Feuerstättenbescheid steht, wann welche Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten gemacht werden müssen. Den Bescheid erhalten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer nach jeder Feuerstättenschau von Ihrem Bezirksschornsteinfeger bzw. Ihrer Bezirksschornsteinfegerin. Die Feuerstättenschau findet zwei Mal in 7 Jahren statt. Der Bescheid muss aktuell sein.

Kosten:
  • nach Vereinbarung